Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 6 U 150/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,11423) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 3 UWG, § 5 Abs 1 UWG
Irreführende Werbung mit einem Textverarbeitungsprogramm - rewis.io
Irreführende Werbung mit einem Textverarbeitungsprogramm; unzureichende Angaben im Impressum
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 3 UWG ; § 5 Abs 1 UWG
Irreführende Werbung mit einem Textverarbeitungsprogramm - rechtsportal.de
§ 3 UWG ; § 5 Abs 1 UWG
Irreführende Werbung mit einem Textverarbeitungsprogramm - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Veraltete Anschrift in SSL-Zertifikat ist keine Irreführung
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Bewerbung einer Software-Testversion
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Impressumsangaben auf Website einer US-Firma
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Briefkastenadresse im Impressum zulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Anforderungen an Impressums-Angaben auf Webseite für eine amerikanische Firma
Verfahrensgang
- LG Gießen, 27.06.2019 - 6 O 3/16
- OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 6 U 150/19
Papierfundstellen
- MMR 2021, 823
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Frankfurt, 14.03.2017 - 6 U 44/16
Verstoß gegen Impressumspflicht im Internet
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 6 U 150/19
Entgegen der Meinung des Landgerichts ergibt sich ein entsprechender Unterlassungsanspruch nicht aus §§ 8 Abs. 1, 3 Abs. 1, 3a UWG i.V.m. § 5 Abs. 1 TMG; auch ein Anspruch aus §§ 8 Abs. 1, 3 Abs. 1, 5a Abs. 1 und 4 UWG wegen eines darin gleichzeitig liegenden Verstoßes gegen die Informationspflichten nach dem TMG (vgl. dazu OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.3.2017 - 6 U 44/16 ) kommt nicht in Betracht. - BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07
Sondernewsletter
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 6 U 150/19
Die Beklagte zu 1) kann danach Abmahnkosten nur in Höhe von 372, 70 ? (50 % von 745, 40 ?) verlangen (zur Berechnung vgl. BGH, Urteil vom 10.10.2009 - I ZR 149/07 - Sondernewsletter, Rn 52 juris). - BGH, 03.03.2011 - I ZR 167/09
Kreditkartenübersendung
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 6 U 150/19
Belästigend ist eine geschäftliche Handlung, die dem Empfänger aufgedrängt wird und die bereits wegen ihrer Art und Weise unabhängig von ihrem Inhalt als störend empfunden wird (BGH GRUR 2011, 747 - Kreditkartenübersendung). - BGH, 02.05.1985 - I ZR 200/83
Veralteter Test
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 6 U 150/19
Aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des BGH (Urteil vom 2.5.1985 - I ZR 200/83 - Veralteter Test) ergibt sich insoweit nichts Anderes.